Donnerstag, 4. Dezember 2008

Ferien mit Hund

Willkommen im Murtal !!

Die Südseite der Hohen Tauern begrüßt Sie als Urlaubsgast

Die "Sonnenseite" der Hohen Tauern ist stolz darauf, jedes Jahr mehr Gäste aus ganz Europa begrüßen zu dürfen.
Denn bei uns herrscht schon fast südländisches Klima vor. Zwei
Wochen "verregneten" Urlaub, wie auf der Nordseite der Alpen, müssen Sie bei uns nicht befürchten.
Hier können Sie bei strahlendem Sonnenschein ausgedehnte Wanderungen unternehmen und "Gipfelerfahrungen" sammeln.
Der Zirbitzk
ogel, unser Hausberg, mit seinen 2397 m Höhe lädt auch ungeübte Wanderer zu einer Besteigung förmlich ein. Ein normaler Wanderweg führt Sie in eine Höhe, von der aus Sie einen fantastischen Ausblick geniessen können.
Verköstigt we
rden Sie auf zahlreichen Almhütten mit steirischen Spezialitäten.
Der Gebirgszug, den Sie von der Höhe aus in südlicher Richtung sehen, sind die Karawanken - das Grenzgebirge zwischen Österreich und Slowenien.
Ein Tagesausflug dorthin ist fast ein muß, denn Sie können die einmalig schöne Landschaft dort gleich mit einem günstigen Einkauf in Slowenien kombinieren.
Auch der "Große Bösenstein" (2448 m) lädt Freizeitkletterer zu einer Begehung ein. Hoch über dem Scheibl-See in den Rottenmanner-Tauern gelegen, bietet er einen faszinierenden Rundblick über die ganzen Tauern bis hin zum Dachstein.
Vergessen S
ie aber bitte nicht, Fischfutter oder Weißbrot mitzubringen, denn ganze Schwärme von Forellen warten an den Ufern des Sees darauf, dass sie von den Urlaubsgästen gefüttert werden.
Unterhalb des Scheibl-Sees und hinter der malerischen Gemeinde "Hohe Tauern" findet sich noch ein weiterer Wanderweg für Naturliebhaber, die lieber auf ebenen Wegen die Vorzüge der Berge geniessen möchten, ein kleiner See mit Imbiss dort lädt zum Verweilen ein und Familien mit Kindern werden dort wohl oder übel verweilen müssen, denn der Nachwuchs will erst einmal nicht weiter gehen, sondern sich auf der 200 Meter langen Rutschbahn vergnügen.
Eltern freut euch, wenn euer Nachwuchs ein paar Mal den Weg zum Beginn der Rutsche hochgekraxelt ist, dann wird er so richtig schön müde und ihr könnt abends beruhigt alleine das südlän
dische Flair der Steiermark geniessen...
Im großen Freizeitpark Kobenz, ganz in der Nähe, gibt es dann gleich am nächsten T
ag neue Aktivitäten, um Ihrem Nachwuchs die notwendige Bettschwere zu vermittlen: Ein großer Freizeitpark mit Kinder-Eisenbahnen, Badesee und Bootfahren - ein Vergnügen für die kleinen und die Eltern haben alles locker von dem gemütlichen Terrassenrestaurant aus im Überblick und abends wieder ihre Ruhe für Unternehmungen zu zweit.
Pilzsammler baden hier in unserer Region fast in Pfifferlingen (Schwammerln) und köstlichen Steinpilzen, die nach dem feuchten Morgentau förmlich aus dem Boden schiessen.
Angler müssen sich anstrengen, um den örtlichen Profis Paroli zu bieten, denn unterhalb unserer Ferienwohnungen sind 4 Kilogramm schwere Forellen oder 1 Meter lange Huchen keine Seltenheit.
Dies waren leider nur wenige von den Tipps, die Sie bei Ihrem Aufenthalt bei uns erwarten dürfen. Sie dürfen als Feriengast jederzeit bei der Gastfamilie klingen und werden mit allem versorgt, was Sie an Information oder zusätzlichem Hausrat benötigen.
Selbstverständlich dürfen Sie auch gerne Ihre Haustiere mitbringen, seien es Goldhamster, Vögel, Katzen oder Hunde. Alle sind bei uns sehr willkommen und werden es Ihnen danken und Sie ersparen sich die Sorge und die Kosten für eine Unterbringung ihrer geliebten Tiere, denn sie sind dabei, erholen sich mit Ihnen - und kosten keinen Cent extra.
Kein Zwinger, kein Problem, freies Herumtollen auf dem ganzen Grundstück.
Sie möchten gerne mit mehr befreundeten Familien kommen? Kein Problem, wir haben noch ein paar Wohnungen mehr nebeneinander für Sie parat.

...übrigens, das Haus Murtalblick ist das zweite von oben rechts in der Gesamtübersicht auf der rechten Seite. Beste Aussicht und größte Ruhe sind dadurch garantiert.

Willkommen im Haus Murtalblick bei der Familie König

Vielleicht lassen sie sich ja auch noch von ein paar Impressionen in unserem Blog inspirieren...

Nicht jeder Urlauber findet in Hotels mit Massenabfertigung Erholung. In der Siedlung Murtalblick können Sie dagegen ganz ungestört und individuell Urlaub machen. Weitere Angebote für Privatunterkünfte finden Sie unter Ferienhaus Österreich von Privat.



Keine Lust auf Berge? Lieber auf Pferderücken durch die Brandung an spanischen Küsten brechen oder Piranhas auf dem Orinoco angeln, den Spuren Magnums in Hawaii folgen? Dann empfehle ich ihnen die Seite http://touristik-tipp.com/. Dort werden auch außergewöhnliche Wünsche erfüllt.

Sollten sie Fragen haben, dann stehe ich ihnen gerne und immer unter der email-Adresse hking2@aon.at zur Verfügung.

Mittwoch, 3. Dezember 2008

Wintersaison

Winter in den Bergen

Freunde der warmen Sonne kommen bei uns gewiß nicht zu kurz. Das haben wir ja schon mit Bildern ausführlich bewiesen.
Doch wer seinen Urlaub lieber für die Ski-Saison aufspart und eher die weiße Pracht favorisiert, vielleicht sogar Weihnachten und/oder Sylvester in den Bergen verbringen möchte und dafür nur einen sparsamen Etat zur Verfügung hat, der ist bei uns genau richtig aufgehoben.
Unsere Feriensiedlung Murtalblick liegt auf einer Höhe von etwa 800m. Im Umkreis von 45 km liegen zahlreiche Skigebiete in doppelter Höhe.
Schneesicherheit ist ab Anfang Dezember bis zu Ostern dank zahlreicher Schneekanonen immer gewährleistet, auch wenn uns die Klimaveränderung wieder einmal einen Streich spielen will.
Das der Siedlung am nächsten gelegene Skigebiet ist das bekannte Lachtal in den Wölzer Tauern, gerade einmal 20 Kilometer von der Ferienwohnung entfernt. Es liegt auf einer Seehöhe zwischen 1.600 und 2.200 m. Zur Zeit (09.01.2009) liegen dort bis zu 2 Meter Schnee.
Im Lachtal, dem bekanntesten Wintersportort der Steiermark, gibt es zahlreiche Skilifte und für die Wintersport-Garantie sorgen bis Ostern etwa 30 Schneekanonen.
33 Kilometer blau-rot-schwarze Abfahrten, 15 Kilometer Langlaufstrecken und speziell für Kinder optimierte Strecken sorgen für den perfekten Winterspass. Anfänger in Sachen Skilaufen können sich in einer der Skischulen am Berg die ersten Schwünge zeigen lassen.
Für das leibliche Wohl der Winterurlauber wird dort in vielen guten Gaststätten ebenfalls gesorgt.
Zu beobachten ist, daß dieses Wintersportgebiet gerade bei ungarischen Urlaubern sehr beliebt ist, denn die Fahrtstrecke nach Ungarn hält sich in Grenzen und Ungarn hat im Augenblick wesentlich mehr unter den wirtschaftlichen Situationen zu leiden als alle anderen westlichen Länder.
Dort muß man noch mehr auf den Groschen bzw. Forynth schauen als bei uns. Für alle anderen, die ebenfalls ihr Geldstück zweimal umdrehen, bevor sie in den Winterurlaub fahren, ist dies allerdings die beste Preisgarantie. Viel Urlaub und Vergnügen zu wenig Geld.
Willkommen im Lachtal.
Weitere Informationen, Bilder und Preise rufen sie bitte direkt unter http://www.lachtal.at/index.php ab, da wir sie hier aus urheberrechtlichen Gründen nicht veröffentlichen dürfen.

Das nächste bekannte Skigebiet ist der Kreischberg bei Murau.
Dort finden sie 13 Seilbahnen und Lifte, 40 Kilometer Abfahrten für die ganze Familie und in den Skipässen sind zahlreiche Sondervergünstigungen für Kino, Busse, Bahnen und Restaurants enthalten.
Auf über 1700m Höhe wird hier während der ganzen Saison für den Winterspaß garantiert und daß es wirklich keinem Urlauber zu langweilig wird, das dokumentieren die zahlreichen Veranstaltungen und Events.
Schauen sie bitte auf die Seite http://www.kreischberg.at/. Dort finden sie auch Life-Bilder der augenblicklichen Schneesituation und zahlreiche weitere Angebote.

Von unserer Ferienwohnung Murtalblick bis in die besten Skigebiete haben sie also weniger als 40 Minuten Anfahrt und können sich am Abend dann "zu Hause" so richtig erholen. Möchten sie nicht selbst kochen, dann können wir ihnen zwei gute Gasthöfe in unserem Tal empfehlen: Gasthof Murtalblick in 100m Entfernung und den Gasthof Kaser in 800m Entfernung.
Anschließend können sie sich beim SAT-TV erholen und die neuesten Sportberichte aus ganz Deutschland anschauen.
Das ist nicht IHR Skigebiet? Dann kann ich Ihnen nur www.casamundo.de empfehlen, denn dort finden sie noch über 150.000 weitere Skigebiete in Europa und Nord-Amerika in allen Preiskategorien.

Hier gehts zum Ski-Spaß:
Skigebiete im Umkreis von 45 km:
Lachtal
Kreischberg

Sehr günstig für Wintersportler:

Pusterwald/Oberzeiring
Skiregion Gaal (Seckauer Alpen)
Hohe Tauern
Murauer Frauenalpe
Grebenzen
Weitere Skigebiete in unserer Region Pöls/Judenburg

Dienstag, 2. Dezember 2008

Preise für die Ferienwohnungen

Alle von mir vermitteltenden Wohnungen in der Feriensiedlung "Murtalblick" sind im Prinzip "baugleich".
Einige Hauseigentümer haben sich dagegen entschlossen auf Kosten der Aussenfläche ihre Ferienwohnungen innen auszubauen und damit komfortabler zu machen, andere Wohnungen entsprechen dem Baustil der Region.
Die Mietkosten der von mir vermittelten Wohnungen bleibt davon jedoch unbenommen.
Anfragen zu den einzelnen Ferienwohnungen beantworte ich gerne direkt per e-mail.

Die Kosten betragen für alle Ferienwohnungen:
35€/Tag für bis zu 4 Personen inklusive Haustiere in der Nebensaison.
42€/Tag für bis zu 4 Personen inklusive Haustiere in der Hauptsaison.
25€ einmalig pro Aufenthalt für die Endreinigung.

Saisonübersicht 2011-2012:
10.01.2011 - 30.04.2011 -> Nebensaison
01.05.2011 - 30.09.2011 -> Hauptsaison
01.10.2011 - 20.12.2011 _> Nebensaison
21.12.2011 - 10.01.2012 -> Hauptsaison

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mietbedingungen von Haus Murtalblick

1. Mietvertrag
1.1 Der Mietvertrag wird nach Maßgabe der Ausschreibung verbindlich, d.h. der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich nach den Angaben der gültigen Internetdarstellung und der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen. Der Mietvertrag kommt mit Zugang der Buchung beim Vermieter/Vermittler und dessen Buchungsbestätigung, schriftlich, per Fax oder e-Mail zustande.
1.2 Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter/Vermittler.
1.3 Sollte die, auf der Internetseite dargestellte Ferienwohnung zu dem gewünschten Zeitraum nicht verfügbar sein, ist der Vermittler berechtigt, eine geeignete Ersatzwohnung in unmittelbarer Nähe des gewünschten Ferienobjekts vorzuschlagen, die der Ferienwohnung auf der Website vergleichbar ist.
Ist der Mieter mit diesen Vorschlägen nicht einverstanden, entstehen im keine weiteren Kosten – insbesondere Stornogebühren – und er kann ohne eigene Kosten von der Buchungsanfrage zurücktreten. Bei einem schriftlichen Einverständnis (email, Brief oder Fax) durch den Urlaubsgast bleiben alle Paragrafen der AGB weiterhin gültig.

2. Zahlung

2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Vermietungsbestätigung werden Anzahlungen wie folgt fällig:
2.1.1 Die Anzahlung beträgt 25 % des Brutto-Preises je Wohneinheitbuchung (inkl. Nebenkosten). Die Anzahlung wird auf den Gesamt- Mietpreis angerechnet. Nach Eingang der Anzahlung gilt die gewünschte Ferienwohnung als „reserviert und gebucht“ und der Feriengast kann sich sicher sein, dass sie nicht „doppelt“ vermietet wurde. Bei widrigem Verhalten seitens des Vermieters/Vermittlers hat der Feriengast Anspruch auf 100% Rückerstattung seiner bereits gezahlten Kosten.
2.1.2 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Vermieter/Vermittler berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Hierfür darf der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr verlangen.
Der Restbetrag ist spätestens bei der Schlüsselübergabe der Ferienwohnung zu begleichen. Bei kurzfristigen Buchungen wenn zwischen Buchungsdatum und Mietbeginn weniger als 42 Tage liegen ist der Mietpreis je Wohneinheit in voller Höhe sofort bei Eingang der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Storno- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
2.2.2 Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung.

3. Mietbestätigung
Sollte die Mietbestätigung dem Anmelder, bzw. den anmietenden Personen nicht bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter/Vermittler in Verbindung zu setzen.
Die Mietbestätigung ist dem Schlüsselhalter am Mietobjekt vorzulegen.

4. Änderungen
4.1 Werden vom Mieter Änderungen z.B. hinsichtlich des Mietbeginns oder der anzumietenden Wohneinheit vorgenommen, die der Vermieter erfüllen kann, ist der Mietpreis gültig, der für das geänderte Wohnobjekt und den Anmietungszeitraum entsprechend der jeweils gültigen Saisonpreise im Internet ausgeschrieben ist. Der Vermieter kann eine Umbuchungsgebühr erheben.
4.2 Von Leistungsänderungen wird der Vermieter den Mieter unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Mieters bleibt unberührt.
4.3 Preiserhöhungen nach Abschluss des Mietvertrages aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung von Gebühren, Steuern, Abgaben oder ähnliches) sind in dem Umfange möglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies rechtfertigen. Änderungen des Mietpreises sind unverzüglich zu klären. Bei Preiserhöhungen über 5% des Gesamt -Mietpreises kann der Mieter innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten.
4.4 Bis zu Beginn des Mietverhältnisses kann der Mieter sich nach Mitteilung an den Vermieter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Eine Erhöhung der Personenzahl je Wohneinheit ist nur in dem Maße möglich wie es die Art und Ausstattung des Wohnobjektes zulässt. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

5. Rücktritt
5.1 Rücktritt seitens des Mieters - Dieser sollte im Interesse des Mieters unter Beifügung der Mietbestätigung schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
In diesem Falle werden pauschalierte Rücktrittskosten erhoben:
- Beim Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises.
- Bei Rücktritt 42 - 28 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises
- Bei Rücktritt 28 - 1 Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
- Bei Rücktritt am Tage des Mietbeginns oder bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises.
Die Rücktrittskosten werden auf Grundlage der reinen Übernachtungsgebühren berechnet. Die Nebenkosten für den gebuchten Zeitraum werden von den Stornogebühren ausgeschlossen.
5.2 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung des Mietobjektes berücksichtigt. Es bleibt dem Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

6. Rücktritt des Vermieters
6.1 Wird die Vermietung des Mietobjektes infolge unvorhergesehener Unbewohnbarkeit, oder durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung erhält der Mieter den gezahlten Mietpreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
6.2 Ergeben sich diese Umstände nach Beginn des Mietverhältnisses, kann der Mietvertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden.
Eine anteilige Rückvergütung des Mietpreises erfolgt direkt vor Ort.
6.3 Der Vermieter kann ohne Einhaltung einer Frist das Mietverhältnis kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung die Mitmieter des Anwesens nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag nach 6.3), verfällt der Mietpreis.
6.4 Bei Vertragskündigung aus vorgenannten Gründen gehen Mehrkosten aus erhöhten Rückbeförderungskosten zu Lasten des Mieters.

7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht
7.1 für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Beauftragten für das Mietobjekt.
7.2 die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
7.3 die ordnungsmäßige Erbringung der vertraglich vereinbarten Vermietungsleistung.
Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird ausgeschlossen.
7.4 Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den anteiligen dreifachen Mietpreis der geschädigten Person beschränkt, soweit der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter einem dem Mieter entstandenen Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Beauftragten des Vermieters verantwortlich ist.
7.5 Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Verlust, die während oder in Folge eines Aufenthaltes erlitten werden.
7.6. Der Vermieter haftet nicht für defekte oder außer Betrieb gestellte technische Geräte, soweit ihm diese nicht bekannt waren oder bekannt gemacht wurden. Er muss nach Bekanntwerden für schnellstmöglichen Ersatz sorgen.

8.0 Haftungsauschluss
Der Vermieter haftet nicht für Unbequemlichkeiten oder Belästigungen, die außerhalb seiner Verantwortlichkeit oder durch Dritte verursacht werden.

9. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
9.1 Sie sind in Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden.
9.2 Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu. Ein schuldhaftes Unterlassen liegt z.B. nicht vor, wenn Mängelanzeige und Abhilfeverlangen unzumutbar sind, wenn ein Fall von Unmöglichkeit gegeben ist oder wenn Mängelanzeige bzw. Abhilfeverlangen schuldlos unterlassen werden. Wenden Sie sich für Abhilfeersuchen unverzüglich, per Telefax, e-mail oder telefonisch an den Vermieter oder den Ihnen von uns genannten Beauftragten vor Ort damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und gegebenenfalls die Leistungsstörung zu beseitigen oder Ersatz zu stellen.
9.3 Die Beauftragten/Schlüsselhalter haben keine Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/oder entgegen zu nehmen.
9.4 Ansprüche wegen vertraglich nicht erbrachter Vermietungsleistungen können sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit gegenüber dem Vermieter nur schriftlich geltend machen.


10. Pflichten des Mieters

Die Ferienwohnung darf nicht mit mehr Personen bewohnt werden, als angemeldet sind. Der Vermieter darf überzählige Personen abweisen. Die Mieter müssen die Ferienwohnung sowie deren Einrichtung sorgfältig behandeln und etwaige Schäden sofort dem Vermieter melden. Dieser kann Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden.
10.1. Die Kaution für die Ferienwohnung beträgt 100€ für die gesamte Mietdauer. Zahlbar ist diese Kaution spätestens bei der Schlüsselübergabe des Ferienobjekts durch den Schlüsselhalter/Vermieter.
Sollten nach Beendigung des Mietzeitraums keine Schäden an dem Wohnobjekt festgestellt worden sein, die durch den Mieter verursacht wurden, erhält dieser die Kautionssumme in vollem Umfang bei seiner Abreise zurück.
Bei aufgetretenen Schäden oder Verlusten an dem Mietobjekt verfällt die geleistete Kaution und eventuelle Mehrkosten zur Schadensbehebung werden dem Mieter separat in Rechnung gestellt.

11. Abtretungsverbot.
Eine Abtretung von Ansprüchen gegen den Vermieter an Dritte, auch Ehepartner und Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist eine gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters durch Dritte in eigenem Namen unzulässig.

12. Salvatoresche Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Mietbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Mietbedingungen zu Folge.

 
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